Liebe Eltern,
im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen kurz und alphabetisch sortiert zusammengefasst. Ausführlichere Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder in unserem neuen Schulplaner.
Beurlaubungen
Notwendige Beurlaubungen müssen vorher schriftlich beantragt werden. Kurzzeite Beurlaubungen können durch die Klassenlehrkraft erfolgen, längere Beurlaubungen können nur durch die Schulleitung genehmigt werden.
Das Nacharbeiten von versäumten Unterrichtsinhalten liegt in Ihrer Verantwortung.
Bürozeiten (Sekretariat)
Unsere Schulsekretärin Frau Reitz, steht Ihnen zu folgenden Bürozeiten für persönliche Gespräche zur Verfügung:
Montag – Donnerstag: 8.30 Uhr – 13.30 Uhr
Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten bitten wir um vorherige telefonische Terminabsprache.
Die Eichendorffschule ist telefonisch zu erreichen:
• unter der Nummer: 07141 / 910 – 2372
• die Faxnummer ist: 07141 / 910 – 3352
Dolmetscher
Bei sprachlichen Verständnisschwierigkeiten kann auf Wunsch ein Dolmetscher über das Angebot der Stadt Ludwigsburg hinzugezogen werden. Hierfür ist eine verbindliche Terminvereinbarung erforderlich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von der jeweiligen Klassenlehrkraft Ihres Kindes.
Elternhalt
Um die Verkehrssicherheit im Bereich der Eichendorffschule zu erhöhen, wurde für das Bringen und Abholen (in den Zeiten von 7:30 bis 8:30 Uhr sowie 14:15 bis 15:30 Uhr) an der Neißestraße ein Elternhalt eingerichtet. Der Bereich ist durch Hinweisschilder gekennzeichnet.
Bitte beachten Sie: Der Elternhalt ist keine Parkzone!
Entschuldigungen bei Krankheit
Ist Ihr Kind aus zwingenden Gründen (Krankheit) am Schulbesuch verhindert, teilen Sie dies bitte der Schule unter Angabe der voraussichtlichen Dauer unverzüglich mit.
Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind am Morgen des ersten Fehltages über die SchulApp. Falls ihr Kind eine meldepflichtige Krankheit hat, melden Sie dies bitte zusätzlich per Mail an poststelle@04116622.schule.bwl.de
Die schriftliche Entschuldigung muss innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden. Nutzen Sie dazu unseren Schulplaner.
Mit dem Fahrrad zur Schule
Wir empfehlen, dass Kinder erst nach dem Abschluss der Radfahrprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Es ist wissenschaftlich belegt, dass Kinder erst ab etwa zehn Jahren Entfernungen und Geschwindigkeiten schätzen können und ab etwa elf Jahren die Gefahren des Straßenverkehrs gut einschätzen können. Die Fähigkeiten zum sicheren Radfahren sind sogar erst in einem Alter von ca. 14 Jahren vollständig ausgebildet.
Sofern Sie es Ihrem Kind bereits früher gestatten mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren, tragen Sie selbst die Verantwortung dafür, dass Ihr Kind sein Fahrrad beherrscht und die Verkehrsregeln kennt und befolgt. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Benutzung von Rollern und ähnlichem.
Selbstverständlich sollte Ihr Kind in jedem Fall einen gut sitzenden Helm tragen.
Grundsätzlich sind alle Kinder auf dem gesamten Schulweg durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Fahrräder und Roller dürfen bei den vorgesehenen Parkplätzen, aber nicht im Schulgebäude abgestellt werden. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für mitgebrachte Fahrräder, Roller oder ähnliche Verkehrsmittel.
Foto- und Filmrechte
Wie überall üblich, darf auch in der Eichendorffschule Grünbühl nur nach vorheriger und ausdrücklicher Genehmigung durch die Schulleitung fotografiert oder gefilmt werden.
Film- oder Fotoaufnahmen, die bei Festen und Feiern von Ihnen auf dem Schulgelände und / oder im Schulgebäude gemacht werden, dürfen nicht in das Internet gestellt oder über das Internet verbreitet werden (Facebook, WhatsApp, Mailanhänge etc). Ich bitte Sie dringend um Beachtung!
„Freitagssnack“
Der wöchentliche Freitagssnack wird abwechslungsreich und mit frischen und gesunden Produkten aus der Region gestaltet. Von Müsli über Käsebrot bis Gemüse ist alles für wenig Geld erwerbbar.
Unmittelbar vor Ferienbeginn werden üblicherweise Brezeln und Obst verkauft.
Hausaufgaben und Wochenplan im Krankheitsfall
Ist Ihr Kind länger krank, setzen Sie sich bitte direkt mit der Klassenlehrkraft Ihres Kindes in Verbindung, um gemeinsam planen zu können, wie der verpasste Lernstoff nachgeholt werden kann. Genrell gilt aber: Es ist Aufgabe der Eltern, sich für ihr Kind zu informieren.
i-NET bargeldlose Abwicklung von Schulkosten
Kosten beispielsweise für Eintrittsgelder, Klassenfahrten oder beschädigte Schulbücher werden bargeldlos über das persönliche Konto des Kindes abgewickelt. Die persönlichen Zugangsdaten für die Eltern der Schulanfänger*innen werden voraussichtlich in der zweiten Schulwoche an die Kinder ausgegeben. Bitte ändern Sie diese nach Erhalt. Alle bereits bestehenden Konten behalten ihre Gültigkeit auch im neuen Schuljahr.
• Wir empfehlen Ihnen zu Beginn einen Betrag von ca. € 20,00 auf das Konto zu überweisen.
• Sie haben jederzeit Einblick auf das Konto.
• Verlässt Ihr Kind die Schule, wird das Restguthaben an Sie zurück überwiesen oder steht Ihrem Kind für die Schulzeit an der weiterführenden Schule (innerhalb Ludwigsburg) zur Verfügung.
Weitere Details und eine genauere Anleitung finden Sie im Schulplaner Ihres Kindes.
Hinweis: Im Grundschulbereich wird die Teilnahme am Mittagessen nicht über i-NET abgerechnet. Diese Beträge werden unverändert Ihrem Konto per SEPA-Lastschrift belastet.
SchulApp
Anmeldung auf einem neuen/weiteren Gerät:
Sie haben ein neues Handy oder ein weiteres Gerät, auf dem Sie die SchulApp nutzen wollen?
Dann gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Sie laden die App auf Ihr neues Gerät und melden sich wie gewohnt mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Falls Sie das Passwort nicht mehr wissen, kann Frau Reitz Ihnen ein neues Passwort generieren und zuschicken.
2. Ihr neues Gerät nennt Ihnen einen 6-stelligen Zugangscode. Bitte melden Sie sich ebenfalls bei Frau Reitz. Sie wird Sie mit diesem Code freischalten.
Schülerversicherung
Ab diesem Schuljahr wird die Haftpflicht-Versicherung für alle Schüler von der Stadt Ludwigsburg bezahlt. Sonstige Risiken (z.B. Garderobe/Fahrrad/Instrumente) müssen bei Bedarf privat abgesichert werden. Die Schule übernimmt keine weitere Versicherungsvermittlung.
Schulbücher
Ihr Kind erhält im Rahmen der Lernmittelfreiheit Schulbücher von der Schule. Alle Bücher müssen mit einer passenden Buchhülle eingebunden sein.
Bitte beachten Sie, dass durch Ihr Kind beschädigte Schulbücher von Ihnen ersetzt werden müssen. Sie erhalten zu Schuljahresbeginn einen Leihvertrag, den Sie bitte sorgfältig ausfüllen und unterschreiben. Zum Schuljahresende werden ausgeliehene Schulbücher zurückgegeben.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Schulplaner.
Schulkindbetreuung
Bei Fragen, die den Bereich der Betreuung betreffen (Frühbetreuung ab 7.00 Uhr oder Spätbetreuung ab 15.00 Uhr) wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterinnen der Schulkindbetreuung.
Die Schulkindbetreuung ist eine eigenständige Organisationseinheit im Bereich ‚Schule‘, unsere Sekretärin kann daher für diesen Bereich nur eingeschränkt Auskunft geben.
Schulplaner
Wir danken dem Förderverein der Eichendorffschule Grünbühl e.V. für die Übernahme der Kosten des einheitlichen Schulplaners.
Im Schulplaner finden Sie alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten der Schule. Er dient als Hausaufgaben- und Mitteilungsheft und bietet zusätzlich die Möglichkeit, in Krankheitsfällen die schriftliche Entschuldigung Ihres Kindes zu dokumentieren (die Krankmeldung per SchulApp am ersten Fehltag muss bitte trotzdem erfolgen).
Schulsozialarbeit
Unsere Klassen arbeiten intensiv mit unserer Schulsozialarbeiterin Frau Zanolli zusammen, damit Probleme erst gar nicht entstehen und wir uns alle in der Eichendorffschule wohlfühlen.
Selbstverständlich steht Frau Zanolli Ihnen auch für Ihre Anliegen und Probleme rund um Schule, Kinder und Familie zur Verfügung.
Kontaktdaten:
Karlshöhe Ludwigsburg
Schulsozialarbeit Eichendorffschule
Deborah Zanolli
Neißestraße 22
71638 Ludwigsburg
Mobil: 0160 4803460
Schwimmunterricht
Für den Schwimmunterricht benötigt Ihr Kind:
• einen Badeanzug bzw. eine Badehose
• ein Handtuch
• ein Duschgel
• eine Bürste, ein Haargummi und eine Bademütze für alle Kinder mit langen Haaren
• eine warme Mütze
• wer hat, einen Fön
in einer geeigneten Sporttasche.
Jeglicher Schmuck muss abgelegt werden und ist im Schwimmunterricht verboten.
Badebekleidung aus Baumwolle etc. fusselt stark und darf nicht getragen werden.
Kinder, die falsche Badebekleidung oder Schmuck tragen, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen.
Sportunterricht
Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind:
• ein Sport-T-Shirt
• eine Sporthose oder eine Gymnastikhose
• feste Sportschuhe mit für die Halle geeigneten Sohlen
in einem Sportbeutel oder einer Sporttasche.
Jeglicher Schmuck muss abgelegt werden und ist im Sportunterricht verboten.
Ohrstecker müssen durch Sie abgeklebt werden.
Sollte Ihr Kind keine Sportsachen mitbringen und / oder Schmuck tragen, darf es am Sportunterricht nicht teilnehmen.
Lange Haare müssen grundsätzlich immer als Zopf zusammengebunden werden.
Die Sportsachen bleiben von Montag bis Freitag in der Schule und sollten über das Wochenende zum Waschen mit nach Hause genommen werden.